Widerrufsbelehrung
ABMELDUNGEN sind beim Landesjugendbüro (info@jf.nrw) einzureichen und erfolgen ausschließlich über den
zuständigen KJFW oder StJFW.
Die Seminare der Kinder- und Jugendfeuerwehr NRW sind grundsätzlich KOSTENLOS. Die JF NRW behält sich vor
der anmeldenden Stelle entstandene Kosten in Rechnung zu stellen, wenn ein zugewiesener Platz nicht wahr-
genommen wird und vorab keine Abmeldung erfolgt ist.
Im Anschluss an Seminare und Lehrgänge werden TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN ausgegeben. Damit die Mitglieds-
akte nach § 7 VOFF NRW ordnungsgemäß geführt werden kann, sind Teilnahmebescheinigungen, entspre-
chend den Regelungen der jeweiligen Feuerwehr, an die zuständige Stelle der Feuerwehr weiterzuleiten. Fer-
ner stehen auch die Teilnehmenden in der Verantwortung Teilnahmebescheinigungen so aufzubewahren, dass
sie ihre Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen nachweisen können. Teilnahmebescheinigungen können nur
an Personen ausgegeben werden, die angemeldet waren und teilgenommen haben.
Wenn beispielsweise für die feuerwehrinterne Reisekostenabrechnung ein NACHWEIS ÜBER DIE ANWESENHEIT be-
nötigt wird, ist das Landesjugendbüro (info@jf.nrw) bereits mit der Anmeldung – spätestens jedoch, sobald
feststeht, dass der Nachweis erforderlich ist – in Textform zu informieren.