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Sonderurlaub

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Sonderurlaub

Aus KJP-Mitteln wird der Verdienstausfall für max. 8 Arbeitstage erstattet. Daher können hier max. 8 Arbeitstage eingetragen werden. Der Anspruch auf Sonderurlaub richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Landes NRW. (Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) )

Maßnahme

z.B. Köln, Deutschland

Daten des Trägers

Gib den Namen deiner Feuerweht an
Bitte wähle deinen Kreis oder kreisfreie Stadt aus (z.B. Stadt Bonn)

Arbeitgeber

Hinweis: Sonderurlaub für Personen im öffentlichen Dienst ist nicht förderfähig!

Meine Daten

Um die ungefähre Höhe des Verdienstausfalls zu ermitteln, gib bitte dein monatliches Brutto-Einkommen (also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung) ein.

Sonstiges

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe. Des Weiteren bestätige ich, dass ich darüber informiert wurde, dass ich bei Rück- und Verständnisfragen jederzeit Kontakt zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten aufnehmen kann.
Hiermit bestätige ich die Verarbeitung meiner Daten, sowie die notwendige Weiterleitung zu Prüfungszwecken an die Jugendfeuerwehr NRW im Verband der Feuerwehren in NRW e. V. Diese Daten werden 5 Jahre nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörden aufbewahrt.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Erstattungsbetrag der Einkommenssteuerpflicht unterliegt und ich diese im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen muss.
Ich bestätige, dass die Angaben zu meinem Arbeitgeber, zu dem Träger der Maßnahme sowie meiner Person vollständig und korrekt sind.

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